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richten sich
ausschließlich
an gewerblichen
Handel und
Industrie.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (Stand 08/2010)
Wir wollen, dass Sie mit unseren Lieferungen und Leistungen zufrieden sind! Dieser Grundsatz bestimmt unser Handeln, damit wir Sie auf Dauer als Kunde bedienen dürfen. Dies ist auch die Grundlage unserer nachfolgenden „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“, zu denen wir Ihren Auftrag annehmen.
1.) GEWERBLICHER VERSANDHANDEL
Die Real Garant Shop GmbH (nachstehend REAL GARANT genannt) liefert ausschließlich an Kunden, die zu gewerblichen Zwecken bestellen sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen.
2.) KOLLIDIERENDE BEDINGUNGEN
1. Soweit schriftlich und individualvertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, liegen den Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und REAL GARANT für die vorliegend beschriebenen Geschäfte ausschließlich nachstehende Bedingungen zugrunde. EntgegenstehendeBedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn REAL GARANT im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht, insbesondere wenn bestellte Waren widerspruchslos ausgeliefert werden. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde in seiner Bestellung oder in der Auftragsbestätigung auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.
2. Ist der Kunde mit vorstehender Handhabung nicht einverstanden, so hat er sofort in einem be-sonderen Schreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen. REAL GARANT behält sich für diesen Fall vor, den Auftrag zurückzuziehen, ohne dass REAL GARANT gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art gestellt werden können.
3. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich Bezug genommen ist, sofern sie nur dem Kunden bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind.
4. Soweit Software Gegenstand der Bestellung ist, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers und Rechteinhabers.
3.) ANGEBOTE, VERTRAGSSCHLUSS, LEISTUNGSPFLICHT
1. Aufträge werden für REAL GARANT erst dann bindend, wenn diese durch REAL GARANT schriftlich bestätigt oder ausgeliefert werden.
2. Für alle Lieferungen oder Leistungen ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung von REAL GARANT in Verbindung mit diesen Allgemeinen Lieferungs- und Geschäftsbedingungen maßgebend.
3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch die Abweichung von der Schriftform ist schriftlich zu vereinbaren.
4. Angebote sind freibleibend, soweit nicht seitens REAL GARANT eine Bindungsfrist angegeben ist.
5. Bis zum Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung beim Käufer wird REAL GARANT bezüglich Mengen, Lieferzeiten und Zwischenverkäufen nicht gebunden.
4.) ABBILDUNGEN, MASSANGABEN, PREISANGABEN
1. Abbildungen, Maßangaben und Preisangaben in Prospekten und Preislisten entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Änderungen der Ausführung, soweit sie keine Nachteile für den Kunden mit sich bringen oder Preiserhöhungen behält sich REAL GARANT vor. Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gemäß Produktbeschreibung, nicht jedoch auf Inhalt, Zubehör oder Dekoration. Alle Abbildungen sind unverbindliche Illustrationen. Maßangaben und Gewichte können abweichen. Leistungsbeschreibungen sind generell im Rahmen optimierter Rahmenbedingungen zu sehen und können in der Praxis abweichen. Insbesondere bei Naturprodukten aus Leder kann für eine gleich bleibende Oberflächenbeschaffenheit oder gleich bleibende Farbgebung innerhalb einer Lieferung keine Zusicherung gegeben werden, da Naturprodukte aufgrund Ihrer Originalität gewissen Farb- und Strukturtoleranzen unterliegen.
2. Für Druckfehler im Katalog, der Internetpräsenz oder in sonstigen Angeboten übernimmt REAL GARANT keine Haftung.
5.) SONDERANFERTIGUNGEN, ANPASSUNGEN, DRUCKSACHEN
1. Sonderanfertigungen und Anpassungen werden von REAL GARANT erst dann verbindlich ausgeführt, wenn der seitens REAL GARANT erstellte Korrekturabzug vom Kunden schriftlich bestätigt ist. Preise und Zahlungsbedingungen werden hier gesondert vereinbart. Sonderanfertigungen sind von einem Umtausch bzw. Rückgaberecht ausgeschlossen sofern die Druckausführung bzw. Anpassung nach Kundenangaben / Druckfreigabe erfolgt ist.
2. Kosten für Skizzen und Entwürfe, Reinzeichnungen, Proben, Herstellung von Originalen sowie hierzu aufgewandte Leistungen, werden jeweils dem Kunden anteilig in Rechnung gestellt. Die Berechnung erfolgt auch, wenn kein weiterer Ausführungsauftrag zustande kommt. Die Entwürfe, Lithos, Druckstöcke, Stanzmesser und Werkzeuge bleiben in jedem Fall Eigentum der REAL GARANT, auch bei Zahlung von Anteilkosten.
3. Die Vervielfältigung und anderweitige Nutzungen des von REAL GARANT geschaffenen Entwurfs für Zwecke des Kunden und für Dritte bedarf der Genehmigung von REAL GARANT. Entwürfe genießen den gesetzlichen Schutz des geistigen Eigentums. Wird ein Entwurf auf Grund einer zeichnerischen Vorlage oder nach einer Idee des Kunden angefertigt, so bezieht sich der Eigentumsvorbehalt lediglich auf den Entwurf als solchen, jedoch nicht auf das geistige Eigentum des Kunden. Diese Einschränkung bezieht sich auch auf Marken, Ausstattungen und sonstige gewerbliche Schutzrechte, die dem Kunden oder Dritten zustehen.
4. Bei Aufgabe einer Bestellung ist der Entwurf zurückzusenden, da er sodann als Vorlage zur Herstellung benötigt wird. Er ist in diesem Falle seitens des Kunden in allen Teilen, insbesondere auf die Richtigkeit des Textes genau zu prüfen, Fehler sind zu berichtigen.
5. REAL GARANT ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob seitens des Kunden zur Verfügung gestellte Bestandteile oder Vorlagen frei von Rechten Dritter sind. Hierfür ist allein der Kunde verantwortlich.
6. Die Produktion nach dem vom Kunden rückübermittelten Korrekturabzug enthebt REAL GARANT je der Haftung für im Entwurf enthaltene und nicht berichtigte Fehler.
7. Abweichungen in Farbe und Material bleiben aus produktionstechnischen Gründen vorbehalten, ebenso Änderungen, welche aus satz- oder sonstigen technischen Gründen notwendig sind oder wenn es sich um offensichtliche Fehler handelt, die vom Kunden übersehen wurden und die bei der Bearbeitung entdeckt werden.
8. Bei Drucksachen und Werbeartikeln behält sich REAL GARANT eine Minder- oder Mehrlieferung bis zu 10% aus technischen Gründen vor. Im Übrigen gelten die für das druck- und papierverarbeitende Gewerbe branchenüblichen Bedingungen.
6.) FORMULARE, HAFTUNG
Wir bemühen uns, unsere Formulare stets auf dem neuesten Stand zu halten. Für die Vollständigkeit und rechtliche Konformität oder einen bestimmten Erfolg übernehmen wir jedoch keine Haftung.
7.) SOFTWARE
Software unterliegt urheberrechtlichem Schutz. Es gelten ergänzend die Softwarebedingungen des Herstellers für das jeweilige Produkt. Im Zweifel ist der Kunde lediglich berechtigt, die Software auf einem einzelnen Rechner zu nutzen. Zu Sicherungszwecken darf eine Kopie angefertigt werden. Veränderungen am Code der Software sind nicht zulässig.
8.) LIEFER- UND LEISTUNGSFRISTEN, VERZUG
1. Genannte Lieferzeiten gelten als annähernd und sind unverbindlich, sie schließen Schadensersatzforderungen aus, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Wenn die Lieferung nicht aus Lagerbestand sofort möglich ist, beträgt die Lieferfrist in der Regel ca. 4–6 Wochen. REAL GARANT wird den Kunden bei Eintritt von Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Leistung und Lieferung rechtzeitig verständigen.
2. Hinsichtlich der Frist für Lieferungen oder Leistungen ist im Übrigen die Auftragsbestätigung von REAL GARANT maßgebend. Die Einhaltung der Frist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung von Entwürfen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedin-gungen sowie die Begleichung sämtlicher ausstehender Zahlungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert.
3. Die Frist gilt als eingehalten wenn die Sendung innerhalb der bestätigten Liefer- oder Leistungs-frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Frist bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist als eingehalten.
4. Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert.
5. Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen als den in Abs. 4, genannten Gründen kann der Kunde – sofern er glaubhaft macht, dass ihm aus der Verspätung Schaden erwachsen ist – eine Verzugsentschädigung bis zur Höhe von im ganzen 5 v. H. des Wertes der Gesamtlieferung verlangen. Dabei ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
6. Der Kunde kann die Zahlung der Verzugsentschädigung auch dann verlangen, wenn die in Absatz 4 genannten Umstände erst nach verschuldeter Überschreitung der ursprünglich vereinbarten Frist eintreten. Jedoch ist die Haftung dann auf diejenigen Verspätungsschäden beschränkt, die in dem Verspätungszeitraum entstehen, den REAL GARANT zu vertreten hat.
7. Entschädigungsansprüche des Kunden, die über die genannte Grenze in Höhe von 5 v. H. hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer REAL GARANT etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
9.) VERPACKUNG, VERSICHERUNG, VERSANDKOSTEN, NACHNAHME
1. Für Verpackung und Transportversicherung berechnen wir für jede Lieferung eine anteilige Spesenpauschale von Euro 1,95. Ausgenommen hiervon: Kennzeichenhalter, hier verstehen sich die Verpackungskosten inkl. Transportversicherung in Höhe von Euro 2,95 / VPE.
2. Versichert sind alle Warenlieferungen an unsere Kunden bis zum Betrag von Euro 500,– je Paket. Eine höhere Versicherungssumme nehmen wir nur auf besonderen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten vor.
3. Geht die Sendung beschädigt oder unvollständig ein, so muss sofort bei Annahme der Warensendung
ein schriftlicher Reklamationsbericht an den Frachtführer/ausliefernden Spediteur zur Wahrung von Fristen und der Möglichkeit einer Regressinanspruchnahme im Rahmen der allgemeinen Spediteurs- und Transportversicherungsbedingungen erfolgen.
4. REAL GARANT liefert „FREI HAUS“ ab einem Netto-Warenwert von 300,– Euro.
Bei allen anderen nationalen, paketdienstfähigen Lieferungen berechnet REAL GARANT je Paketsendung einen Versandkostenanteil von 5,95 Euro.
Von der „FREI HAUS“ Lieferung ausgenommen sind: Speditionsfrachten, Kennzeichenhalter und Werbeartikel mit oder ohne individuellem Aufdruck, sowie internationale Warensendungen.
Für Kennzeichenhalter berechnen wir eine Versandkostenpauschale von 9,95 Euro je VPE. Die Verpackungsinhalte sind abhängig vom bestellten Artikel, „FREI HAUS“ Liefer-ungen entnehmen Sie bitte den produktabhängigen Staffelpreis-Zusatzinformationen in unseren Katalogen oder Onlineangeboten, zu finden über die entsprechende Bestellnummer. (Falls nicht vorliegend, senden wir Ihnen diese auf Anfrage gerne zu)! Für nationale Speditionsfracht-Sendungen verrechnen wir eine Frachtpauschale von 35,– Euro je Frachtstück. Internationale Warensendungen unterliegen gesonderten Frachtkostenregelungen. Verpackungskosten inkl. Transportversicherung (500, Euro/Paket) werden mit 1,95 Euro berechnet. (Ausgenommen: Kennzeichenhalter = je VPE 2,95 Euro).
5. Für Nachnahmesendungen berechnen wir eine anteilige Spesenpauschale von3,– Euro.
10.) VERSAND, GEFAHRTRAGUNG
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Lieferung unser Gebäude oder unser Auslieferungslager verlassen hat.
11.) ANNAHMEVERWEIGERUNG
1. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden verzögert, so kann, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, dem Kunden Lagergeld in Höhe von 1/2 v. H. des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnet werden; das Lagergeld wird auf 5 v. H. begrenzt, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden.
2. Im Übrigen ist REAL GARANT berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
3. REAL GARANT ist ebenfalls berechtigt, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten und die Lieferung an den Kunden zu verweigern.
4. Schadensersatzansprüche der REAL GARANT werden von der Ausübung des Rücktrittsrechts nicht berührt (§ 325 BGB).
12.) PREISE/MINDESTBESTELLWERT
1. Da die angebotenen Produkte nur für den gewerblichen Handel bestimmt sind, verstehen sich alle im Katalog oder sonstigen Angeboten genannten Preisangaben, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, freibleibend und in EURO zzgl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Mit Erscheinen eines neuen Kataloges/Preisverzeichnisses werden frühere Ausgaben ungültig, alle älteren Preisangaben verlieren ihre Gültigkeit.
3. Es gilt die am Liefertag gültige Preisliste. Den Preisen wird die an diesem Tag geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zugerechnet. Die Preise verstehen sich ab Auslieferungslager. Versandkosten gemäß unseren Frachtkostenkonditionen, sofern diese anfallen, gehen zu Lasten des Kunden.
4. Bitte beachten Sie unsere Mindestbestellwerte:
Damit wir unsere Preise für Sie stets günstigst kalkulieren können, bitten wir Sie,
unsere Mindestbestellwerte zu beachten!
Für Standardartikel: Warenwert 50,– €, darunter wird ein Mindermengenzuschlag von 10,– € berechnet.
Für Kennzeichenhalter oder Werbeartikel : Nettowarenwert 100,– € oder die kleinste
angebotene Bestellmenge, darunter berechnen wir einen Mindermengenzuschlag
von 35,– €.
13.) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG
1. An Neukunden liefert REAL GARANT nur gegen BAR-Nachnahme oder Vorauskasse. Bankeinzug ist nach gesonderter Absprache möglich.
2. Zahlungen sind in Euro zu leisten und haben porto- und spesenfrei zu erfolgen. Sie sind bei Lieferung gegen Rechnung mit Zugang der Rechnung fällig oder erfolgen gebührenfrei bei Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung abzüglich 2% Skonto auf den Rechnungsbetrag. Bei Lieferung per Nachnahme erfolgen Zahlungen abzüglich 2% Skonto vom Rechnungsbetrag. Nachnahmegebühren trägt der Käufer.
3. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung und wenn REAL GARANT über den Betrag verfügen kann als Zahlung. Wechsel und Schecks werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung angenommen.
4. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf. Im Verzugsfalle ist REAL GARANT berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Sie sind höher anzusetzen, wenn REAL GARANT die Belastung mit einem höheren Zinssatz – insbesondere dem von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontokorrentkredite – nachweist. Sie sind niedriger anzusetzen, wenn der Besteller eine geringere Belastung von REAL GARANT nachweist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden ist nicht ausgeschlossen.
5. Im Übrigen ist REAL GARANT im Verzugsfalle berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Kunden auch aus anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser Nichtlieferung haftet REAL GARANT nicht.
6. Werden REAL GARANT Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern, so ist REAL GARANT berechtigt, sämtliche offenen Forderungen – auch aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden – sofort fällig zu stellen. Solche Umstände sind insbesondere die Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterungen in den Vermögens-verhältnissen des Kunden. REAL GARANT ist in diesen Fällen außerdem berechtigt, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.
7. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind.
14.) REAL GARANT SHOP RÜCKGABERECHT
1. Für den Bezug aller Standardartikel (Artikel, die nicht eigens für den Kunden beschafft, angefertigt, bearbeitet oder sonst verändert wurden) gilt das REAL GARANT Rückgaberecht. Sollte dem Kunden die angelieferte Ware nicht zusagen, so wird sie von REAL GARANT innerhalb von 30 Tagen (gerechnet ab Eingang beim Kunden) wieder zurückgenommen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Ware im unbenutzten Zustand, unbeschädigt und mit der unbeschädigten Originalverpackung (Verkaufsverpackung) an unsere Anschrift zurückgesandt wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige schriftliche Anmeldung der Warenretoure an REAL GARANT SHOP GmbH, Schlosserstr. 31,
D-73257 Köngen. Wir werden einen für den Kunden kostenfreien Rückholauftrag für die zu retournierende Ware in Auftrag geben (formlos per Fax unter Angabe der Artikelbezeichnung/en und der Menge/n sowie Rechnungs- und Lieferschein-Nummer).
2. Unfreie Paketretouren werden nicht angenommen. Die Annahme von Rücksendungen bedeutet nicht, dass diese als ordnungsgemäß anerkannt werden.
3. Die Gefahr der Rücksendung trägt der Kunde. Ihm obliegt der Beweis der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Versendung bzw. Ausübung des Rücknahmeverlangens wenn er glaubhaft macht, dass ihm aus der Verspätung Schaden erwachsen ist – eine Verzugsentschädigung bis zur Höhe von im ganzen 5 v. H. des Wertes der Gesamtlieferung verlangen. Dabei ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
4. Bereits getätigte Zahlungen durch den Käufer für die zurückgenommene Ware werden für zukünftige Bestellungen gutgeschrieben oder nach Wahl des Kunden zurück-
erstattet.
5. REAL GARANT behält sich vor, bestimmte Standardartikel aus dem Rückgaberecht herauszunehmen und dies im Angebot/ Auftrag kenntlich zu machen.
15.) EIGENTUMSVORBEHALT
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die REAL GARANT aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden und seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden REALGARANT die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
2. Die Ware bleibt Eigentum von REAL GARANT. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für REAL GARANT als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum von REAL GARANT durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf REAL GARANT übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum der REAL GARANT unentgeltlich. Ware, an der REAL GARANT (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Stundet der Kunde seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen sich REAL GARANT das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten hat. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang einschließlich Mehrwertsteuer an REAL GARANT ab. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von REAL GARANT gelieferten Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes der veräußerten Vorbehaltsware der REAL GARANT. REAL GARANT ermächtigt den Kunden widerruflich, die an REAL GARANT abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder REAL GARANT Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern. Dies sind insbesondere die Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von REAL GARANT hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Dies gilt insbesondere bei Pfändungen von Dritter Seite. Interventionskosten und Schäden trägt der Kunde.
5. REAL GARANT kann die Herausgabe der durch das Vorbehaltseigentum gesicherten Ware verlangen, wenn der Kunde innerhalb einer von REAL GARANT gesetzten Zahlungsfrist die noch ausstehenden Forderungen nicht beglichen hat und REAL GARANT deshalb vom Vertrag zurücktritt.
Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn der Kunde die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrage nicht erfüllt. Unabhängig hiervon kann REAL GARANT die Herausgabe der Ware verlangen, wenn ihr gegen den Kunden ein Schadensersatzanspruch aus § 281 BGB zusteht oder der Kunde die Ware unsachgemäß behandelt hat oder bei ähnlich gewichtigem vertragswidrigen Verhalten, wie etwa der pflichtwidrigen Weitergabe der Ware.
16.) URHEBERRECHTE, VERWERTUNGSRECHTE
1. An sämtlichen von REAL GARANT zur Verfügung gestellten Mustern, Zeichnungen, Plänen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen bleibt das urheberrechtliche Verwertungsrecht uneingeschränkt vorbehalten.
2. Alle Abbildungen sowie gestalterische Inhalte aus einem REAL GARANT SHOP-Katalog oder aus den REAL GARANT SHOP-Internetseiten, sowie sämtliche digitalisierte Bild-/ Textdarstellungen unterliegen dem Urheberrecht und dem Copyright bei REAL GARANT SHOP GmbH®, Schlosserstr. 31, 73257 Köngen. Nachdruck oder Verwendung, wenn auch nur auszugsweise, ist nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung durch die REAL GARANT SHOP GmbH gestattet. Die Zusendung eines digitalisierten Bildes, eines gedruckten Kataloges oder CD Katalog, sowie ein Verweis auf unseren REAL GARANT SHOP im Internet stellt keine Einverständniserklärung im Sinne einer schriftlichen, ausdrücklichen Genehmigung für eine Fremdverwendung oder Vervielfältigung unseres darin verwendeten Bildmateriales oder unserer gestalterischen Inhalte – auch nicht auszugsweise – dar.
17.) RÜGEPFLICHT DES KUNDEN, BEANSTANDUNGEN
1. Herstellungs- oder Materialfehler, die ohne besondere Prüfung erkannt werden können, müssen REAL GARANT unverzüglich, spätestens 2 Werktage nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Dies gilt auch für Falschlieferungen und Fehlmengen sowie für andere offensichtliche Beanstandungen.
2. Eine Versäumung der Frist führt zum Ausschluss sämtlicher Ansprüche. Falschlieferungen und Fehlmengen sind zu zahlen.
3. Ansonsten erfolgt eine kostenlose Rückholung durch Vertragsspediteure oder Vertragspaketdienste der REAL GARANT nach schriftlicher Meldung. Bei eigenmächtig durch den Kunden in Auftrag gegebenen Rückholaufträgen an ein beliebiges Transportunternehmen erfolgt keine Kostenübernahme für den Rücktransport durch REAL GARANT.
18.) GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
1. Soweit ein von REAL GARANT zu vertretender Mangel bekannt wird, ist diese im Rahmen des Nacherfüllungsrechtes nach Wahl von REAL GARANT zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Gelingt es REAL GARANT während einer angemessenen Frist nicht, die gerügten Mängel zu beseitigen, kann der Kunde eine Herabsetzung des Kaufpreises oder eine Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Wird Instandsetzung am Ausstellungsort vom Käufer verlangt, kann diese nur gegen Berechnung der dadurch entstandenen Mehrkosten erfolgen. Die Gewährleistungsfrist beträgt – sofern nichts anderes vereinbart ist – 12 Monate und beginnt, wie gesetzlich vorgesehen.
2. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. REAL GARANT haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haftet REAL GARANT nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit REAL GARANT oder deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht bei Ansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung durch REAL GARANT beruhen. Die Ansprüche des Kunden aus einer ihm von REAL GARANT oder dem Hersteller eingeräumten Garantie oder zugesicherten Eigenschaft bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
Für Schadensersatzansprüche, die keiner Haftungsbeschränkung unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
3. Soweit die Haftung von REAL GARANT ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
19.) DATENSCHUTZ
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Adressdaten und Bestelldaten werden elektronisch gespeichert. In Einzelfällen behalten wir uns vor, die Adressdaten zur Bonitätsprüfung zu verwenden. Ansonsten verwendet REAL GARANT die erhobenen und gespeicherten Daten zur Versendung und zu eigenen Werbezwecken. Der Verwendung zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit gegenüber REAL GARANT SHOP GmbH, Schlosserstr. 31, D-73257 Köngen widersprechen.
20.) ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, RECHTSWAHL
1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist D-73257 Köngen.
2. Sofern der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist das Amtsgericht Nürtingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten auch bei Wechsel- und Scheckklagen. Der Gerichtsstand Nürtingen gilt insbesondere dann als vereinbart, wenn der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Für alle vertraglichen Beziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung.
21.) VERBINDLICHKEIT DES VERTRAGES
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, eine der unwirksamen Bestimmung nahe kommende, neue Regelung zu treffen.


