Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Geschäftskunden (AGB)

(Stand 01/2024)




1. Gewerblicher Versandhandel, kollidierende Bedingungen

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher Verträge mit uns. Vor Erstbestellungen überprüfen wir Ihren Status (z.B. anhand der Vorlage eines Gewerbescheins oder einer Bestätigung der freiberuflichen Tätigkeit durch das Finanzamt). Bestellungen von Verbrauchern nehmen wir ausschließlich über unseren Privatkunden-Shop entgegen.

1.2. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende AGB, die vom Käufer gestellt werden, entfalten keine Wirkung, solange nicht zwischen den Parteien ausdrücklich deren Geltung vereinbart worden ist. Diese AGB gelten auch für sämtliche künftigen Geschäftsbeziehungen, die dem gleichen Regelungsgegenstand unterliegen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3. Soweit Software Gegenstand der Bestellung ist, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers und Rechteinhabers.

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2. Angebote, Vertragsschluss, Speichermöglichkeit und Einsicht in den Vertragstext, Fristen

2.1. Angebote sind freibleibend, bis sie zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung werden. Der Inhalt des Vertrages bestimmt sich nach unserer Auftragsbestätigung oder Rechnung in Verbindung mit diesen AGB. Wir halten diese AGB und die weiteren Vertragsbestimmungen mit den Daten Ihrer Bestellung im Bestellprozess zum Abruf bereit. Sie können diese Informationen dort einfach archivieren, indem Sie entweder die AGB herunterladen und die im Bestellablauf im Internetshop zusammengefassten Daten mit Hilfe der Funktionen Ihres Browsers speichern.

2.2. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons [Jetzt kaufen] geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt durch eine automatisierte Email unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer separaten Auftragsbestätigung per Email oder durch Auslieferung der Waren innerhalb von zwei Werktagen annehmen.

2.3. Werden als Fristen Werktage angegeben, so verstehen sich darunter alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen an unserem Sitz in Köngen, Baden-Württemberg.

2.4. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Der Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

2.5. Es steht der REAL GARANT SHOP GmbH & Co. KG frei, Rechnungen, Gutschriften und Mahnungen per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail zu versenden. Sollten Sie eine Papierrechnung wünschen, teilen Sie uns das bitte mit, indem Sie eine E-Mail an verkauf1@realgarant-shop.de senden.

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3. Abbildungen, Maßangaben, Preisangaben

3.1. Abbildungen, Maßangaben und Preisangaben in Prospekten und Preislisten entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Abbildungen können aus drucktechnischen Gründen Farbabweichungen zum Original aufweisen. Bei Produkten aus Holz, Leder und anderen natürlichen Werkstoffen kann es zu Variationen von Farbe und/oder Struktur des Liefergegenstandes kommen. Bei allen Maßen handelt es sich um die Produktionsvorgaben, so dass Maßtoleranzen unbedeutender Natur (1% - 3%) produktionsbedingt und unvermeidbar sein können.

3.2. Die vereinbarten Preise werden von uns unter Berücksichtigung der bei Vertragsschluss geltenden Lohn-, Material- und Energiekosten kalkuliert. Wir sind berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen, wenn zwischen Auftragsbestätigung und Fertigstellung des Auftrages, mehr als zwei Monate liegen und sich nach Ablauf dieser zwei Monate die vorgenannten Lohn-, Material oder Energiekosten erhöhen. In diesem Fall sind wir berechtigt, einen im Rahmen des prozentualen Anteils dieser Kosten am vereinbarten Preis verhältnismäßig entsprechend erhöhten Preis als Gegenleistung zu verlangen.

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4. Sonderanfertigungen, Anpassungen, Drucksachen

4.1. Sonderanfertigungen und Anpassungen werden von uns erst dann verbindlich ausgeführt, wenn der von uns erstellte Korrekturabzug sowie die dem Individualauftrag zugrundeliegende Auftragsbestätigung vom Käufer schriftlich bestätigt sind. Preise und Zahlungsbedingungen werden gesondert vereinbart.

4.2. Kosten für Skizzen und Entwürfe, Reinzeichnungen, Proben, Herstellung von Originalen

sowie hierzu aufgewandte Leistungen, werden jeweils dem Käufer anteilig in Rechnung gestellt. Die Berechnung erfolgt auch, wenn kein weiterer Ausführungsauftrag zustande kommt. Ebenso werden von uns nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere durch Kundenkorrekturen, nach der dafür aufgewandten Arbeitszeit berechnet. Die Entwürfe, Lithos, Druckstöcke, Stanzmesser und Werkzeuge bleiben in jedem Fall uns Eigentum, auch bei Zahlung von Anteilkosten.

4.3. Die Vervielfältigung und anderweitige Nutzungen des von uns geschaffenen Entwurfs für Zwecke des Käufers und für Dritte bedarf unserer Genehmigung. Wird ein Entwurf auf Grund einer zeichnerischen Vorlage oder nach einer Idee des Käufers angefertigt, so bezieht sich der Eigentumsvorbehalt lediglich auf den Entwurf als solchen, jedoch nicht auf das geistige Eigentum des Käufers. Diese Einschränkung bezieht sich auch auf Marken, Ausstattungen und sonstige gewerbliche Schutzrechte, die dem Käufer oder Dritten zustehen.

4.4. Bei Aufgabe einer Bestellung ist der Entwurf zurückzusenden, da er sodann als Vorlage zur Herstellung benötigt wird. Er ist in diesem Falle seitens des Käufers in allen Teilen, insbesondere auf die Richtigkeit des Textes genau zu prüfen, Fehler sind zu berichtigen.

4.5. Für die Rechtschreibung ist der „Duden” in der bei Bestellung geltenden Ausgabe maßgebend. Diesbezügliche Wünsche des Käufers werden berücksichtigt, sofern sie schriftlich vor Fertigungsbeginn vorliegen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabeerklärung auf den Käufer über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckfreigabeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen zur weiteren Herstellung. Der Käufer stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung ihrer Rechte, insbesondere Urheber- und Kennzeichenrechte (z. B. Markenrechte), aufgrund der vom Käufer beauftragten Leistungen frei.

4.6. Abweichungen in Farbe und Material bleiben aus produktionstechnischen Gründen vorbehalten, ebenso Änderungen, welche aus satz- oder sonstigen technischen Gründen notwendig sind oder wenn es sich um offensichtliche Fehler handelt, die vom Käufer übersehen wurden und die bei der Bearbeitung entdeckt werden.

4.7. Bei Drucksachen und Werbeartikeln behalten wir uns eine Minder- oder Mehrlieferung bis zu 10% aus druck- oder fertigungstechnischen Gründen vor. Im Übrigen gelten die für das druck- und papierverarbeitende Gewerbe branchenüblichen Bedingungen. Für Minderlieferungen gelten die in Ziff. 14 geregelten Rügeobliegenheiten. Berechnet wird nur die tatsächlich gelieferte Menge.

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5. Formulare, Haftung

Wir bemühen uns, unsere Formulare stets auf dem neuesten Stand zu halten. Für die Vollständigkeit und rechtliche Konformität oder einen bestimmten Erfolg übernehmen wir jedoch keine Haftung.

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6. Liefer- und Leistungsfristen, Verzug

6.1. Der Käufer wird bei Eintritt von Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Leistung und Lieferung rechtzeitig verständigt.

6.2. Hinsichtlich der Frist für Lieferungen oder Leistungen ist im Übrigen unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Die Einhaltung der Frist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Käufers voraus, insbesondere den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung von Entwürfen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sowie die Begleichung sämtlicher ausstehender Zahlungen voraus. Im gleichen Maße, wie sich der Käufer mit seinen Mitwirkungspflichten in Verzug befindet, verschieben sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug – auch die vereinbarten Fristen und Termine.

6.3. Die Frist gilt als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der bestätigten Liefer- oder Leistungsfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Frist bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist als eingehalten. Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren.

6.4. Fälle höherer Gewalt und sonstiger Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss hat und die eine Lieferung bzw. Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, etwa Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Maschinen- oder Walzenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel), Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen oder im Falle des Verzugs eines Unterlieferanten ohne unser Verschulden, entbinden uns von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag; Hindernisse vorübergehender Natur allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Die Liefer- oder Leistungsfrist verlängert sich in diesem Fall angemessen, wobei eine Anlauffrist mit einzukalkulieren ist.

6.5. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, beschränkt sich der Anspruch des Käufers, der Kaufmann ist, auf Ersatz von Verzugsschäden auf insgesamt höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Dabei ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Darüberhinausgehende Ansprüche sind im kaufmännischen Verkehr ausgeschlossen. Der Käufer kann die Zahlung der Verzugsentschädigung auch dann verlangen, wenn die in Ziffer 6.4. genannten Umstände erst nach verschuldeter Überschreitung der ursprünglich vereinbarten Frist eintreten. Jedoch ist die Haftung dann auf diejenigen Verspätungsschäden beschränkt, die in dem Verspätungszeitraum entstehen, den wir zu vertreten haben. Entschädigungsansprüche des Käufers, die über die in Satz 1 genannte Grenze in Höhe von 5 % hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden außerhalb der Kaufsache sowie für Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns. Vorstehende Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruht. Ergänzend gilt Ziff. 15.

6.6. Die Verpflichtung zur Lieferung entfällt, wenn wir selbst nicht richtig und rechtzeitig beliefert werden und die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware werden wir den Käufer unverzüglich unterrichten und eine eventuelle Vorauszahlung wird unverzüglich erstattet.

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7. Verpackung, Versicherung, Versandkosten

Nähere Informationen zu den Kosten für Verpackung, Transport und Transportversicherungen finden Sie unter https://www.realgarant-shop.de/Versandkosten-und-Lieferzeiten/

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8. Versand, Gefahrtragung

Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Wir liefern nicht an Packstationen. Speditionsfracht-Lieferungen erfolgen bis zur Bordsteinkante. Eine Verbringung der Lieferung darüber hinaus ist auf Anfrage und gegen Aufpreis möglich. In unserer Verpackungs- und Transportversicherungspauschale ist ein Sendungswert von 520,- EUR versichert. Bei einer Lieferung geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Liefergegenstände an die den Transport ausführende Person übergeben worden sind oder zwecks Versendung das Lager oder unser Werk verlassen haben. Dies gilt auch, wenn der Transport ausnahmsweise auf unsere Kosten von oder durch unsere Fahrzeuge erfolgt. Bei Abholung geht die Gefahr über, sobald die Liefergegenstände an die abholende Person übergeben worden sind. Die Beladung erfolgt auf Gefahr des Abholenden. Wenn der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Käufers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf diesen über. Etwaige nach dem Gefahrübergang entstehende Lagerkosten trägt der Käufer. Im übrigen sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern. Wir sind zudem berechtigt, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten und die Lieferung an den Käufer zu verweigern. Schadensersatzansprüche von uns werden von der Ausübung des Rücktrittsrechts nicht berührt (§ 325 BGB). Durch erneuten Versand entstehenden Mehrkosten hat der Käufer zu tragen.

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9. Preise

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gilt die am Liefertag gültige Preisliste. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlich anfallenden Steuern und Abgaben sowie Versand- bzw. Transport-, und Versicherungskosten. Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ab Werk zzgl. Verpackung.

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10. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

10.1. Zahlungen (Nettopreis zuzüglich MwSt.) sind in Euro zu leisten und haben porto- und spesenfrei zu erfolgen. Sie sind bei Lieferung gegen Rechnung innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Erteilung SEPA-Basis-Lastschrift wird die Frist für die Vorabankündigung (Prenotification) auf 3 Tage verkürzt. Die Zahlung per Bankeinzug ist nur möglich mit Giro-Konten, die in der Europäischen Union geführt werden.

10.2. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine gerät der Käufer in Verzug, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf. Sind Teilzahlungen vereinbart und kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so ist die gesamte restliche Vergütung, die sich auf die Liefergegenstände bezieht, sofort fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gem. § 288 BGB zu zahlen, wobei im Einzelfall die Geltendmachung eines geringeren oder eines höheren Verzugsschadens nicht ausgeschlossen ist.

10.3. Im Übrigen sind wir im Verzugsfalle berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Käufer auch aus anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser Nichtlieferung haften wir nicht.

10.4. Werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers erheblich zu mindern, so sind wir berechtigt, sämtliche offenen Forderungen – auch aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Käufer – sofort fällig zu stellen. Solche Umstände sind insbesondere die Zahlungseinstellung, die Eröffnung der Insolvenz oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse, Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Käufers. Wir sind in diesen Fällen außerdem berechtigt, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.

10.5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

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11. Real Garant Shop Rückgaberecht

11.1. Sollte dem Käufer die angelieferte Ware nicht zusagen, werden wir diese innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zurücknehmen. Bitte beachten Sie, dass nur neue, unbenützte Ware zurückgenommen werden kann, wenn diese an uns FREI HAUS zurückgesendet wurde und unbeschadet bei uns eintrifft. Unfreie Warenrücksendungen werden nicht angenommen. Wir bitten Sie daher, die Ware ausreichend gegen Transportschäden verpackt (in der Originalverpackung) an uns zurückzusenden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Anmeldung der Warenretoure an:

REAL GARANT SHOP GmbH & Co. KG, Betriebsstätte: Schlosserstr. 31, 73257 Köngen

Ihre Retoure avisieren Sie uns per E-Mail retoure@realgarant-shop.de oder an unsere genannte Postadresse mit folgenden Angaben: Artikelnummer/n, Menge der retournierenden Positionen sowie die dazugehörige Rechnungs- Lieferschein-Nr. Die Gefahr des Rückversandes trägt der Käufer.

11.2. Bereits getätigte Zahlungen des Käufers für die mangelfreie und unbenutzte Retourenware, werden für zukünftige oder laufende Bestellungen gutgeschrieben oder nach Wahl des Käufers zurückerstattet.

11.3. Wir behalten uns vor, bestimmte Produkte aus dem Rückgaberecht herauszunehmen und dies im Angebot/ Auftrag kenntlich zu machen.

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12. Eigentumsvorbehalt

12.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen (z.B. Scheck- und Finanzierungskosten, etc.), uneingeschränkt unser Eigentum.

12.2. Im Falle der Be- und Verarbeitung von uns gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren, sind wir als Hersteller gem. § 950 BGB anzusehen und behalten in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist unser Anspruch auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

12.3. Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist der Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Käufer tritt jedoch bereits jetzt alle seine Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe unserer Forderung (inkl. MwSt.) an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung), einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und solange wir keine konkreten Anhaltspunkte über Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden. In diesem Fall, können wir verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritte) die Abtretung mitteilt.

12.4. Der Käufer darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen. Interventionskosten und Schäden trägt der Käufer.

12.5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

12.6. Wir können die Herausgabe der durch das Vorbehaltseigentum gesicherten Ware verlangen, wenn der Käufer innerhalb einer von uns gesetzten Zahlungsfrist die noch ausstehenden Forderungen nicht beglichen hat und wir deshalb vom Vertrag zurücktreten. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn der Käufer die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert. Das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrage nicht erfüllt. Unabhängig hiervon können wir die Herausgabe der Ware verlangen, wenn uns gegen den Käufer ein Schadensersatzanspruch aus § 281 BGB zusteht oder der Käufer die Ware unsachgemäß behandelt hat oder bei ähnlich gewichtigem vertragswidrigen Verhalten, wie etwa der pflichtwidrigen Weitergabe der Ware.

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13. Urheberrechte, Verwertungsrechte

An sämtlichen von uns zur Verfügung gestellten Mustern, Zeichnungen, Plänen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen, behalten wir die uneingeschränkten Urheber- und Nutzungsrechte. Der Auftraggeber bestätigt im Rahmen eines erteilten / bestätigten Auftrags, dass er betreffend alle Lichtbilder, Lichtbildwerke, Zeichnungen etc. (nachfolgend „Dokumente“) über die erforderlichen Rechte verfügt, um den Auftragnehmer (nachfolgend „REAL GARANT“) in Bezug auf den erteilten Auftrag ein Einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Recht zur körperlichen und unkörperlichen Nutzung der übergebenen Dokumente einzuräumen. Der Auftraggeber bestätigt ferner über die Berechtigung zu verfügen, aus den REAL GARANT zur Verfügung gestellten Daten – und Bildmaterial (auch soweit dieses Markenabbildungen enthält) eigenes Werbematerial herstellen zu lassen und zu verwenden. Soweit durch den Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich mitgeteilt, hat der Urheber der übergebenen Dokumente auf sein Recht verzichtet, diese im sichtbaren Bereich mit einer Urheberbezeichnung zu versehen. REAL GARANT ist nicht verpflichtet, den Urheber an anderer Stelle zu benennen. REAL GARANT wird auf erstes Verlangen von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich freigestellt, die diesen aufgrund etwaiger Rechtsverletzungen durch die oben beschriebene Verwendung der Dokumente zustehen sollten. Davon umfasst sind auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber sichert zu, dass alle erforderlichen Einverständniserklärungen (z.B. von auf den Dokumenten abgebildeten Personen, der dort verwendeten Bilder oder Marken / Markenzeichen) vorliegen und durch die Verwendung keine Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. REAL GARANT wird auch insofern im vorgenannten Umfang von allen Ansprüchen Dritter freigestellt.

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14. Rügepflicht des Käufers, Beanstandungen

Der Käufer hat die gelieferten Waren unverzüglich nach Eintreffen auf Vollständigkeit und Fehlerhaftigkeit sorgfältig zu untersuchen. Etwaige offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Übernahme des Liefergegenstandes, spätestens aber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Empfang der Ware uns mitzuteilen. Bei der Entdeckung nicht offensichtlicher Mängel gilt die Verpflichtung zur unverzüglichen Rüge spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Entdeckung des Mangels. Anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung des jeweiligen Mangels als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Ergänzend gilt § 377 HGB.

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15. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung

15.1. Gewährleistungsansprüche werden bei der Lieferung von Neuware auf einen Zeitraum von einem Jahr ab Ablieferung beschränkt. Bei der Lieferung von gebrauchter Ware an ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

15.2. Innerhalb der Gewährleistungsfrist sind wir bei Mängeln, die der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen, nach eigener Wahl zur kostenfreien Nacherfüllung, d.h. zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können auch Ansprüche auf Schadensersatz bestehen. Der Rücktritt sowie der Schadensersatz statt der ganzen Leistung sind zudem ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der Kaufsache bzw. des Werkes nur unerheblich mindert.

15.3. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Mängelbeseitigungen und Ersatzlieferungen hat der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Anderenfalls sind wir von der Sachmängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir unverzüglich zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

15.4. Die vorstehenden Absätze regeln abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Insbesondere bestehen keine weiteren Ansprüche gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Die Ansprüche des Käufers aus einer ihm von uns eingeräumten Gewährleistung bleiben hiervon unberührt.

15.5. Von in den vorstehenden Regelungen erfolgten Beschränkungen oder Ausschlüssen der Gewährleistungshaftung ausdrücklich ausgenommen, sind die auf einem Mangel beruhenden Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aus einer durch uns zu vertretenden Pflichtverletzung folgen, sowie Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns folgen. Für die vorstehend ausgenommenen Ansprüche kommt die gesetzliche Verjährung von 2 Jahren zur Anwendung. Beschränkungen oder Ausschlüsse von Gewährleistungsansprüchen insgesamt gelten nicht im Fall unserer Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels durch uns i.S.v. § 444 BGB. Unberührt bleibt daneben die Regelung des § 478 BGB zum Händlerregress beim Verkauf von neu hergestellten Waren an einen Verbraucher. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist bzw. vorstehend Ausnahmen hiervon geregelt werden, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

15.6. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Pflichtverletzungen im Sinne des § 280 BGB, aus unerlaubter Handlung, sowie aus Produkthaftpflicht bestehen bei leichter Fahrlässigkeit von uns nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Pflichten (also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) und sind auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie eine verschuldensunabhängige Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. Im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung.

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16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

16.1. Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese Geschäftsbedingungen und unter deren Geltung geschlossenen Einzelverträge, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, wird unser Sitz vereinbart. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

16.2. Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder anderen rechtlichen Beziehungen mit uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung.

16.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

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17. Verhaltenskodex

Folgenden Verhaltenskodex haben wir uns unterworfen:
Trusted Shops Qualitätskriterien
https://www.trustedshops.com/tsdocument/%20TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf

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Sie haben noch Fragen zu unseren Datenschutzbestimmungen?

Hier finden Sie Einzelheiten zu unseren Datenschutzbestimmungen:
https://www.realgarant-shop.de/Datenschutz/



REAL GARANT SHOP GMBH & Co. KG
Geschäftsführer: Georg Windeisen
Amtsgericht Ulm, HRA 728748

Firmensitz: Lindenstraße 15, 89134 Blaustein
Betriebsstätte: Schlosserstraße 31, 73257 Köngen

Telefon: +49 (0) 70 24 / 80 99 1 - 0

Email: info@realgarant-shop.de
www.realgarant-shop.de